Beckengurt im SW-Boot?

Begonnen von mitoma68, 07 Juni 2025, 22:01:46

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mitoma68

Ich fahre häufig mit Kindern im SW abwechselnd Alter 5 und 7. Dabei fragte ich mich schon mehrfach, ob es wohl ratsam sei, einen einfachen Beckengurt ins TR500 Boot einzubauen. Wie ist eure Meinung dazu - habt ihr Beckengurte nachgerüstet? Bräuchte man dafür eine technische Abnahme/Eintragung? Gruß, Thomas





Heiko

#1
Habe keinen Seitenwagen, würde aber die Frage bezüglich der technischen Abnahme und Eintragung einer Prüforganisation, wie den TÜV stellen, und nicht in einem Forum... hier hast Du 20 fundierte Meinungen.
"Mitarbeiter der RGK-Redaktion"

omenerer

Moin,
ich habe keine nachgerüstet. Findet sich ja auch einiges dazu im Internet.
Meine Frau ist da aber auch nicht so tolerant, mit größeren Fahrten.
Gruß Jochen.

Heiko

...und bei kleineren Fahrten ist das okay?  ;D
"Mitarbeiter der RGK-Redaktion"

CowBoy

Erste Frage: wozu sollen die Gurte dienen?
a) Damit die Kinder nicht während der fahrt "aussteigen"? b) Oder Schutz bei Unfall?

Eine Abnahme oder Eintragung ist nicht notwendig, da Seitenwagen nicht (mehr) bauartgenehmigungspflichtig ist.
Nur die Anbringung des SW an die Maschine muß geprüft und die von der Solo-Maschine abweichenden Daten eingetragen werden.
So ist es auch völlig egal, ob da ein Schalensitz mit Kopfstütze und Sitzheizung drin ist oder nur ein Stroh gefüllter Kartoffelsack.

Wer viel fragt bekommt auch viele Antworten. Ich schätze, dass 80% der aaSps Gespanne nur aus Büchern kennen.
Wenn das richtig laufen soll, müßte der Gurt nach ECE R19 geprüft sein. das würde man hinbekommen.
Die Verankerungen für den Gurt selbst müssen ECE R14 entsprechen. Wie willst Du das lösen?
Und stellt sich die Frage ob der Gurt dann "vorgeschrieben ist. Falls ja, käme § 21 Absatz 1a der StVO zum Tragen:

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die den in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 91/671/EWG des Rates vom 16. Dezember 1991 über die Gurtanlegepflicht und die Pflicht zur Benutzung von Kinderrückhalteeinrichtungen in [...], der zuletzt durch Artikel 1 Absatz 2 der Durchführungsrichtlinie 2014/37/EU vom 27. Februar 2014 [...] neu gefasst worden ist, genannten Anforderungen genügen und für das Kind geeignet sind.

Langer Rede kurzer Sinn, wenn Du da vorstellig wirst, könnte davon ein Faß aufgemacht werden.
Wenn es Dir sicherer erscheint, bau sowas ein und drehe lieber eine Runde mit dem Nachwuchs, anstatt sich mit erfundenen Problemen auseinander zu setzten. ;)

mitoma68

Zitat von: CowBoy am 08 Juni 2025, 09:22:52Erste Frage: wozu sollen die Gurte dienen?
a) Damit die Kinder nicht während der fahrt "aussteigen"? b) Oder Schutz bei Unfall?

Eine Abnahme oder Eintragung ist nicht notwendig, da Seitenwagen nicht (mehr) bauartgenehmigungspflichtig ist.
Nur die Anbringung des SW an die Maschine muß geprüft und die von der Solo-Maschine abweichenden Daten eingetragen werden.
So ist es auch völlig egal, ob da ein Schalensitz mit Kopfstütze und Sitzheizung drin ist oder nur ein Stroh gefüllter Kartoffelsack.

Wer viel fragt bekommt auch viele Antworten. Ich schätze, dass 80% der aaSps Gespanne nur aus Büchern kennen.
Wenn das richtig laufen soll, müßte der Gurt nach ECE R19 geprüft sein. das würde man hinbekommen.
Die Verankerungen für den Gurt selbst müssen ECE R14 entsprechen. Wie willst Du das lösen?
Und stellt sich die Frage ob der Gurt dann "vorgeschrieben ist. Falls ja, käme § 21 Absatz 1a der StVO zum Tragen:

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die den in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 91/671/EWG des Rates vom 16. Dezember 1991 über die Gurtanlegepflicht und die Pflicht zur Benutzung von Kinderrückhalteeinrichtungen in [...], der zuletzt durch Artikel 1 Absatz 2 der Durchführungsrichtlinie 2014/37/EU vom 27. Februar 2014 [...] neu gefasst worden ist, genannten Anforderungen genügen und für das Kind geeignet sind.

Langer Rede kurzer Sinn, wenn Du da vorstellig wirst, könnte davon ein Faß aufgemacht werden.
Wenn es Dir sicherer erscheint, bau sowas ein und drehe lieber eine Runde mit dem Nachwuchs, anstatt sich mit erfundenen Problemen auseinander zu setzten. ;)

Danke für diese Antwort - damit kann ich etwas anfangen!  :thumbup: 
Gruß, Thomas

alt-aber-gut

Diese Fragen hatte ich mir auch schon einmal gestellt.
Die Sache mit dem nachträglichen Einbau eines Rückhaltegurts/Systems würde ich direkt vergessen. Bringt nichts weil einfach die notwendigen mechanischen Festigkeitsstruckturen des Boots konstrucktionsmäßig dafür nicht vorhanden oder berechnet worden sind.
Was man aber immer leicht und nachträglich nachrüsten kann und sollte, sind weiche abfedernde Abdeckungen der vorderen Railings etwa in Höhe vor den Gesichtern und den Oberkörpern der oft noch (kleinen)Passagiere.
Ein deutliches "Briefing" derselben was die Verhaltensregeln während der Fahrt betrifft ist dann jedesmal sowieso in immer ein unbedingtes Muß vor Antritt der Fahrt!! Gute unfallfreie Fahrt, *****
La bêtise est toujours nettement supérieur à l'intelligence, car toute intelligence du monde ne permettra jamais de comprendre la bêtise universelle qui nous entour au quotidien.

berndr253

Oder mal bei einem Hersteller von Seitenwagen nachfragen - 
http://www.sauer-sidecar.de/seitenwagen/spatz.html
Der liefert Seitenwagen mit Sicherheitsgurt
Fragen kostet ja erst mal nichts

Grusz

Bernd

rolf

kurz
ich hatte damals einen Beckengurt für meine Tochter ( AB ca. 5 jahre).....was ihr so schreibt ist so richtig deutsch....ECE XXX etc.....der Beckengurt hält ihren Körper zurück beim scharfen bremsen, auffahrtunfällen /zumindest leichten)etc....UND hält sie ab beim fahren auszusteigen ;D
bei richtig fiesen unfällen hilft das nichts...da hilft aber auch kein 3 punkt gurt

kurzum: besser wie gar kein Gurt

mitoma68

Wobei der Punkt ,scharf bremsen' bei den Halbnaben der 67/2 auch entfällt - es bleibt Verhindern von Aufstehen und leichte Auffahrunfälle. 😉

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