Akkuzustand

Begonnen von F.B., 14 Dezember 2024, 15:22:28

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F.B.

Habe versehentlich bei meiner R51/3 jetzt 2 mal die Zündung angelassen, wodurch der inzwischen Jahre alte 6V/5Ah Hawker Akku jeweils ganz leer war.
Nach komplettem Aufladen liegt die Spannung bei 6,40V.
Nach Anschalten des Fahrlichts am Gespann fällt die Spannung, bei einer Last von ca.85W, auf 5,55V.
Das kann man doch so interpretieren das der Akku noch ok ist?
Ich bin mit diesen Werten immer etwas unsicher. :Frage:
Gruß
Frank



alt-aber-gut

Das sollte passen. Bei einer 6Volt Spannung bedeuten 85W ja beinahe 15Ampere. Mit dieser Belastung sind 5,55V zufrieden stellend. Grüße, *****
La bêtise est toujours nettement supérieur à l'intelligence, car toute intelligence du monde ne permettra jamais de comprendre la bêtise universelle qui nous entour au quotidien.

F.B.

Hab mich da verzählt.
Sind max.70W, aber das dürfte ja keinen großen Unterschied ausmachen.
Gruß
Frank

omenerer

Guten Morgen Frank,
als Hausmachertest kannst Du ja einen definierten Verbraucher an die Batterie hängen und schauen wie lange selbige hält. Halt Ampere mal Stunde.
Entscheidend ist für mich, wie lange das Licht vor der Ampel anbleibt.
Hast Du schon über LED Beleuchtung nachgedacht?
Gruß Jochen

F.B.

Ja,
ich habe vor Jahren mal eine LED Frontbirne probiert.
War unbrauchbar, was wohl am damaligen Stand der Technik lag.
Da diese Leuchtmittel, nach meinem Kenntnisstand, aber weiterhin nicht zugelassen sind habe ich das nicht weiter verfolgt.
Gruß
Frank

motoclub

Zitat von: F.B. am 15 Dezember 2024, 11:38:05Ja,
ich habe vor Jahren mal eine LED Frontbirne probiert.
War unbrauchbar, was wohl am damaligen Stand der Technik lag.
Da diese Leuchtmittel, nach meinem Kenntnisstand, aber weiterhin nicht zugelassen sind habe ich das nicht weiter verfolgt.
Gruß
Frank

Wie immer: Es kommt darauf an.
- Wenn die Leuchte am Fahrzeug eine Wellenlinie und / oder K-Nummer hat, dann handelt es sich um eine geprüfte Einheit, die nur in dieser Konfiguration zugelassen ist. Eine LED-Birne ist darin nicht zugelassen.
- Bei den älteren Fahrzugen, ca. vor 1935, gibt es diese Bauart-Prüfung nicht. Ergo ist auch nicht die Einheit Leuchte / Glühbrine geprüft und zugelassen, ergo kann man hier bedenkenlos die Glühbirne durch LED ersetzen.

Der Veteranen-Fahrzeug-Verband (VFV) hat darüber hinaus die folgende Änderung in der StVZO durchgesetzt:
In §72, Abs. 12 heißt ab dem 10. Juni 2024 nun:
Abweichend von § 22a, § 50 Absatz 2 und § 53 Absatz 1 dürfen an Krafträdern mit einer Erstzulassung vor dem 1. Januar 1938 alternativ oder zusätzlich zu den vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen, abnehmbare bauartgenehmigte
LED-Fahrradscheinwerfer mit einer Mindestlichtstärke von 50 Lux und einer Mindestreichweite von 50 Metern, bei Bedarf auch in Verbindung mit festen oder abnehmbaren bauartgenehmigten LED-Fahrradschlussleuchten mit Fahrradrückstrahlern, verwendet werden.

Das größte Problem wird die Argumentation mit Ordnungshütern aller Art sein, die das sicher nicht auswendig kennen ...
Viele Grüße
Thomas

Q-Michael

mit der Magnetzündung ist doch der Akkuzustand relativ egal, solange es hupt und an der Ampel geht nicht das Licht aus.

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