Der Gasgriff lässt sich sehr schwer drehen

Begonnen von mr.grunf, 06 Mai 2024, 20:04:04

« vorheriges - nächstes »

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

mr.grunf

Hallo,
Der Gasgriff meines 51/3 ist sehr schwergängig geworden, die neuen Kabel wurden vor kurzem eingebaut und zunächst war alles in Ordnung.
Was könnte passiert sein?




rolf

falsch eingestellt! du musst mittels der 3 Befestigungsschrauben den Griff mittig einstellen.....muss man hinfummeln

mr.grunf

Hallo,
Bitte haben Sie etwas Geduld, aber ich habe es nicht richtig verstanden.
Welche Schrauben muss ich anpassen?

Tausend Dank

berndr253

Die Madenschraube die in der Skizze mit Nr 11 bezeichnet ist gibt es drei mal um den Gasgriff auf dem Lenker zu befestigen. Mit diesen kannst du die auch die Schwergängigkeit des Gasgriffs einstellen.
Wie Rolf schon schrieb - ist ne "Fummelarbeit"

Grusz

Bernd

mr.grunf

Hallo,
jetzt ist es klar. Sie müssen also die beste Einstellung finden, um das Gaspedal zu drehen und gleichzeitig den Griff zu fixieren ...
Ich schätze, es braucht viel Geduld....
Tausend Dank!
Grüße

Alteisenfahrer


Hallo,
meinen alten Gasgriff habe ich vor dem Einbau gut gereinigt und geölt und nach dem Einbau dann mit der Fettpresse abgeschmiert.
Nach einiger Zeit war er schwergängig, daraufhin habe ich mehrmals Caramba und Öl in den Gasgriff laufen lassen, die Gaszüge noch einmal geölt und das Streifen der Luftschieberfeder im Vergaser beseitigt. Auch den Verlauf der Gaszüge habe ich kontrolliert. Jetzt geht der Gasgriff wieder von alleine zurück, wenn ich ihn loslasse.
Gruß, Thomas

wimitz

Hast Du vielleicht einen Bowdenzug mit Teflonseele eingebaut und dann mit normalem Öl geschmiert?
Dann könnten die Züge aufgequollen sein. 
Dazu kann ich nichts sagen. Zu dem Thema fehlt mir das Halbwissen.

Alter Schrauber


[/quot
Zitat von: wimitz am 28 September 2025, 21:17:48Hast Du vielleicht einen Bowdenzug mit Teflonseele eingebaut und dann mit normalem Öl geschmiert?
Dann könnten die Züge aufgequollen sein.

Teflon wird von Mineralöl nicht angegriffen, da quillt nichts.

Gruß Jörg

Gruß Jörg

Guzzi Fuzzi

Zitat von: Alteisenfahrer am 24 September 2025, 11:54:58Hallo,
meinen alten Gasgriff habe ich vor dem Einbau gut gereinigt und geölt und nach dem Einbau dann mit der Fettpresse abgeschmiert.
Nach einiger Zeit war er schwergängig, daraufhin habe ich mehrmals Caramba und Öl in den Gasgriff laufen lassen, die Gaszüge noch einmal geölt und das Streifen der Luftschieberfeder im Vergaser beseitigt. Auch den Verlauf der Gaszüge habe ich kontrolliert. Jetzt geht der Gasgriff wieder von alleine zurück, wenn ich ihn loslasse.
Gruß, Thomas

Hallo Thomas, der Gaszug sollte aber nicht von alleine wieder zurückgehen. Du hast ja eine R51/3 die hat bestimmt keine Blinker. Du solltest also den Arm beim rechts Abbiegen heben und das geht schwer wenn der Gasgriff wieder zurückgeht.

Servus aus Bayern

Micha

Dafür ist ja die kleine Blattfeder im Drehrohr.

Micha

Alteisenfahrer

Hallo Guzzi Fuzzi,

Blinker habe ich keine und der Gasgriff geht beim Fahren nur langsam zurück, das passt bisher.
Ich dachte, dass der TÜV fordert, dass der Gasgriff zurückgeht, ist das nicht so?

Gruß, Thomas

Guzzi Fuzzi

Zitat von: Alteisenfahrer am 10 Oktober 2025, 21:50:50Hallo Guzzi Fuzzi,

Blinker habe ich keine und der Gasgriff geht beim Fahren nur langsam zurück, das passt bisher.
Ich dachte, dass der TÜV fordert, dass der Gasgriff zurückgeht, ist das nicht so?

Gruß, Thomas
Das hat der TÜV bei mir noch nie beanstandet. 
Servus aus Bayern

Heiko

Zitat von: Alteisenfahrer am 10 Oktober 2025, 21:50:50Ich dachte, dass der TÜV fordert, dass der Gasgriff zurückgeht, ist das nicht so?

Nein... es sei denn der Prüfer ist ahnungslos, wenn keine Blinker vorhanden sind.

"Mitarbeiter der RGK-Redaktion"

Alteisenfahrer

Hallo,

gut zu wissen, danke.

Gruß, Thomas

Elefantentreiber

Der Gasgriff hat ohne wenn und aber selbsttätig zurück zu gehen.

Ob das nun beanstandet wird oder nicht, das ganze hat so leichtgängig zu gehen das die beiden Federn den Gasgriff
zuverlässig zurück drehen können.

Zündapp´s sind immer noch die besseren Boxer

Kees

Was ist eigentlich das Vorteil von ein leicht zuruckdrehende Gasgrif? Meine R69 hat das, die R25 nicht. Und weil beide keine Blinker haben, empfinde ich das mit die R25 als Vorteil. Aber was ist eigentlich das echte Vorteil wenn es leicht zuruckdreht?

motoclub

Na ja, erstens verlangt formal der TÜV danach und zweitens geht die Maschine beim Unfall nicht noch ab wie ein Zäpfchen ...
Viele Grüße
Thomas

CowBoy

Zitat von: motoclub am 20 Oktober 2025, 11:28:10erstens verlangt formal der TÜV danach

Warum müßt ihr immer solche Latrinen-Parolen in die Welt setzen?  ::)
Leg mal die STVZo auf den Tisch und zeige wo das steht.

Was ein einzelner Prüfer möchte ist nicht relevant, es zählt nur das Gesetz.

51Chop

Ich kenne ebenfalls nicht wirklich ein Gesetz, dass dies vorschreibt. ???
Gruß
Amir

Chrome dont´t bring you Home

Hans-Joachim

In der Fahrschule hieß immer, Arme raus, dann dreht man automatisch den Gashahn zu
Grüße Ha- Jo

motoclub

Zitat von: CowBoy am 20 Oktober 2025, 15:08:47Warum müßt ihr immer solche Latrinen-Parolen in die Welt setzen?  ::)
Leg mal die STVZo auf den Tisch und zeige wo das steht.

Was ein einzelner Prüfer möchte ist nicht relevant, es zählt nur das Gesetz.


Lieber Cowboy, wenn ich offen sprechen darf, dann gefällt mir Deine aggressive Antwort nicht wirklich. Ich setze also "Latrinen-Parolen" in die Welt, soso.

Diese Vorschrift gibt es tatsächlich, und zwar für Fahrzeuge mit EU-Zulassung und gleichermaßen mit nationaler Zulassung. Eine 30 Sekunden-Suche im Netz ergibt:

In Deutschland (und der EU allgemein) ist das in den Zulassungsvorschriften geregelt: Laut ECE-Regelung Nr. 60 (Lenkungseinrichtungen von Krafträdern) bzw. der StVZO § 55 Abs. 1 gilt:

,,Die Betätigungseinrichtung für die Kraftstoffzufuhr (Gasdrehgriff) muss sich selbsttätig in die Leerlaufstellung zurückstellen, sobald sie losgelassen wird."

Bleibt der Gasgriff stehen (z. B. durch Defekt, falsche Montage oder Verharzung), ist das ein erheblicher Mangel bei der HU (TÜV). Ein Motorrad mit feststehendem Gasgriff darf nicht im Straßenverkehr betrieben werden, weil das eine erhebliche Unfallgefahr darstellt
.

Ich verzichte nun ganz bewusst auf einen in gleichermaßen respektlosen Ton verfasste Antwort.
Viele Grüße
Thomas

Heiko

#21
Sorry,

aber in der ECE-Regelung Nr. 60 habe ich diesbezüglich nichts gefunden und der Paragraph 55, hier Abs.1, der StVZo beschreibt Einrichtungen für Schallzeichen.  :-\

Auch finde ich beim Überfliegen des Inhaltsverzeichnisses der StVZO keinen diesbezüglichen Passus.

Ob ,,Latrinen-Parolen" jetzt aggressiv war oder nicht kann jeder für sich selbst empfinden. Ich finde es aber immer schwierig wenn mit der Wucht der Behauptung in solchen Fällen auf die StVZO oder eine EU-Richtlinie verwiesen wird ohne sich vorher einen Überblick zu verschaffen.

Es hilft zu fragen, ob beim TÜV oder einer Behörde, auf welcher Rechtsgrundlage die Forderung xy besteht. Dann muss der Gegenüber liefern.
"Mitarbeiter der RGK-Redaktion"

CowBoy

Lieber Thomas,

ich habe ganz bewusst "ihr" und nicht "Du" geschrieben, weil das Thema immer wieder hochkommt und für Verwirrung sorgt.
Wenn Du das jetzt auf Dich persönlich beziehst: Jeder zieht sich den Schuh an der ihm passt... ;)

Und jetzt noch mal in ganz freundlich: ES GIBT KEINEN STVZO PARAGRAPHEN DER FORDERT, DASS DER GASDREHGRIFF SELBSTTÄTIG ZURÜCK GEHT.  :)

Heiko hat es schon geschrieben: § 55 regelt Einrichtungen für Schallzeichen.
Jetzt wird es wirklich respektlos und dafür möchte ich schon jetzt um Entschuldigung bitten - hättest Du dir 35 Sekunden Zeit genommen, wäre es auch  Dir aufgefallen. ;D

Eine ECE Regelung trifft für die in diesem Forum behandelten Fahrzeuge NICHT zu.
Meine R100GS PD von 1994 hat immer noch eine nationale ABE und einen nicht zu beanstandende Feststellung des Gasgriffs.
Diese Feststellmöglichkeit des Gasgriffs war ab 1969 in den /5 Modellen bis zum Schluß der 2-Ventiler Serie und ist nicht zu beanstanden.
Glaubst Du wirklich BMW hätte so etwas wissentlich gegen nationales Recht auf die Straße gebracht???

Von mir aus kann das Thema jetzt hier beendet werden und ich gebe für Dich ein Bier und eine Bratwurst aus, wenn wir und mal auf einem Treffen über den Weg laufen.

Beste GRüße aus der Südheide, Ulli

PS: "CowBoy" ist nur ein Nickname und rauhe Sitten gibt es nur in Tennessee.  8)


51Chop

Diese Feststellmöglichkeit gab es bis vor kurzem sogar noch für Behördenkarren, heute heißt das, glaube ich, Tempomat.
Gruß
Amir

Chrome dont´t bring you Home

motoclub

Zitat von: 51Chop am 22 Oktober 2025, 09:13:17Diese Feststellmöglichkeit gab es bis vor kurzem sogar noch für Behördenkarren, heute heißt das, glaube ich, Tempomat.
Die Feststelleinrichtung gab es z.B. an der /5-Baureihe oder beim Fiat X1/9 noch als serienmäßiges Feature. Ein Tempomat ist das nicht, weil dieser erstens die Geschwindigkeit konstant hält und zweitens beim Betätigen der Bremse abschalten muss.

Die Paragraphen, die ich auf Basis einer ChatGPT-Anfrage zitiert habe, sind tatsächlich nicht korrekt, sorry dafür. Aber:
Die Regierung kann nicht nur Gesetze erlassen, sondern auch Verordnungen. Eine dieser Verordnungen ist das "Verkehrsblatt" des Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Dort werden regelmäßig die HU-Richtlinien festgelegt. Diese HU-Richtlinien sind bindend für die Prüforganisationen und tatsächlich vom Vekehrsblatt-Verlag KOSTENPFLICHTIG zu beziehen ... unschön, aber durchaus üblich, ähnliches gilt auch für VDE-Richtlinien bei Elektroinstallation.

Im Verkehrsblatt heißt es:
Die genaue Formulierung für die Rückstellung des Gasdrehgriffs wird in der HU-Richtlinie unter den Prüfpunkten für die Bedienelemente und die Betriebsbremsen (da die Gasbetätigung in Notsituationen auch indirekt die Bremswirkung beeinflusst) zu finden sein. Der Prüfer beurteilt, ob die Funktion "Freigängigkeit und Leichtgängigkeit" gewährleistet ist. Ein klemmender Gasgriff, der nicht von alleine in die Leerlaufposition zurückkehrt, gilt als "erheblicher Mangel" (EM), da er die sichere Bedienung des Fahrzeugs beeinträchtigt.

Ist ja auch egal: Iihr macht es so, wie Ihr wollt.
Viele Grüße
Thomas

berndr253

#25
 :thumbup:

51Chop

Ein Paradebeispiel, wie diese ganze Chatdingsda oder KI Kacke nur Verwirrung stiftet und Falsches verbreitet, und das sind nur die Anfänge. Ich kann diesem Mist nichts abgewinnen.
Gruß
Amir

Chrome dont´t bring you Home

Heiko

Zitat:

ZitatDie Initiative FragDenStaat erhob am 1. August 2022 Klage zur Veröffentlichung des bisher geheimen Vertrages mit dem Ziel, dass auch dieses Amtsblatt kostenlos veröffentlicht wird, so wie die Umstellung bereits beim Bundesgesetzblatt erfolgt ist.[1] Erstinstanzlich verurteilte das Verwaltungsgericht Berlin das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, den Zugang zu den geschwärzten Passagen des Vertrags zu gewähren.[2]

Am 19. Dezember 2024 veröffentlichte FragDenStaat kostenlos alle Ausgaben des Verkehrsblatts seit 1947 zusammen mit den Ausgaben des Bundessteuerblatts und den Nachrichten für Luftfahrer.[3]

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsblatt


Link:

https://fragdenstaat.de/anfragen/?q=Verkehrsblatt

Wer Bock hat kann ja suchen...
"Mitarbeiter der RGK-Redaktion"

motoclub

Zitat von: 51Chop am 22 Oktober 2025, 14:19:10Ein Paradebeispiel, wie diese ganze Chatdingsda oder KI Kacke nur Verwirrung stiftet und Falsches verbreitet, und das sind nur die Anfänge. Ich kann diesem Mist nichts abgewinnen.

Hallo Amir,

die Nützlichkeit der ganzen KI-Recherche hängt von zwei Dingen ab: Erstens einem möglichst genau beschriebenen Prompt (die Frage, die Du stellst) und zweitens von der Kontrolle auf Plausibilität der Antwort.

Ersteres war bei meiner Anfrage ganz ok, zweiteres hatte ich mir gespart, weil ich weg musste, und da hat die KI 'halluziniert' (das ist tatsächlich der Begriff, den die Leute verwenden, wenn die KI Quatsch erfindet).

Man kann in vielen Bereichen mithilfe von KI Aufgaben leichter bewältigen. So ist mittlerweile bei meiner Redaktionsarbeit die KI grundsätzlich die erste Lektoratsstufe - dadurch schrumpft die Zahl der gefundenen Fehler bei den Leserinnen und Lesern der zweiten und dritten Stufe erheblich - eine gute Vereinfachung.

Wenn man die KI aber anfragt, doch mal etwas über die Geschichte einer seltenen Motorradmarke zu schreiben, kommt nur Blödsinn raus - es gibt halt keine Informationsbasis dazu. Und ChatGPT ist nicht selbstbewusst genug, einfach zuzugeben, dass es keinen Plan hat ;)

Aber alles gut - man muss es nicht verwenden und trotzdem gilt der alte Dragoslav Stepanovic-Spruch: Lebbe gät weider.
Viele Grüße
Thomas

Similar topics (5)

Hauptmenü

Startseite Baureihe Vergleichsliste Specials Anleitungen & Bücher

Presse & Wissen

Historisches Liste der BMW Modelle Bauzeiten & Stückzahlen Prospekte & Plakate Presseberichte

Tipps & Service

Tipps Händler Dienstleister Märkte & Museen Verschleißteile & Werkzeuge

Foren & Literatur

Bildtafel-Suche Forum: Einzylinder Bildergalerie Servicedaten Handbücher

Allgemeine Infos

Kontakt Sitemap Glossar Impressum Bildtafelsuche