Zulassung einer R69s vorher Holland

Begonnen von Irrenarzt, 10 Oktober 2014, 13:12:58

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Irrenarzt

Hallo,

ich bekomme nächste Woche eine R69s aus 1967 mit holländischem Brief aus diesem Jahr.
Hat schon jemand mal einen Oldtimer mit holländischem Brief in Deutschland zugelassen und kann mir etwas über den Ablauf mit Straßenverkehrsamt, TÜV etc. sagen?

LG Hubert  ???
BMW Boxer, immer schon etwas Besonderes




rolf

Ja...ich....meinen MG
das meiste habe ich vergessen/verdrängt....auf alle Fälle ganz "normalöe" Vollabnahme.....Holländischer TÜV gilt nicht (zu recht...wenn ich an das Gebastel an den MG denke)

HesseR68-53

#2
Moin
Unspektakulär. Du brauchst eine §21 Abnahme
Danach je nach Bundesland noch die Absegnung einer übergeordneten Zulassungsbehörde. In Hessen währe das Marburg Biedenkopf
Danach gehst du zur Zulassung und gut ists
Hilfreich ggf den Besitznachweis in Form eines Kaufvertrages und die Holland Papiere mitzuführen 
Vorausgesetzt du hast einen fachlich versierten wie auch motivierten Tüvler. In Hessen gibts den beim TÜV Hanau :-)
Ansonsten helfen Datenblätter bzw Briefkopien von Fahrzeugen gleicher Baureihe und Zulassungszeitraum
Wenn du dann die Kiste noch mit H- haben möchtest musst du beim TÜV Gang den §23 gleich mitlaufen lassen, ich glaube aber bei Motorrädern ist der §23 nicht so wichtig.......... 
Ich habe schon 20 Jahre kein Motorrad mehr zugelassen, ich glaube die unselige Diskussion wegen der Kennzeichengröße ist auch nicht mehr das Thema.
Wie gesagt, alles unspektakulär

Gruss

Roland 


Zitat von: rolf am 14 Oktober 2014, 16:42:51
Ja...ich....meinen MG
das meiste habe ich vergessen/verdrängt....auf alle Fälle ganz "normalöe" Vollabnahme.....Holländischer TÜV gilt nicht (zu recht...wenn ich an das Gebastel an den MG denke)
Viele Grüße
Roland

Irrenarzt

Hallo,

danke für Eure Tipps.
Genau so ist es gelaufen. Erst zum Straßenverkehrsamt. Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage. TÜV-Vollabnahme nach §21 (ca. 120 Euro). Netter Prüfer, selbst Motorradfan. Dann wieder Straßenverkehrsamt. Holländische Papiere wurden eingezogen. Neuer deutscher Brief, jetzt heißt das Zulassungsbescheinigung Teil 1.
endgültiges Kennzeichen und Fahrzeugschein. Man braucht übrigens zwei EVB-Nummern von der Versicherung. Eine fürs Kurzzeitkennzeichen und eine für die endgültige Zulassung.
und jetzt viel Spaß mit der R69S.

LG Hubert
BMW Boxer, immer schon etwas Besonderes

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