Motor R50/2 nach R60/2: TÜV Eintragung für Hubraum und Leistung

Begonnen von GreenR50, 18 November 2018, 11:09:20

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GreenR50

Hallo an Alle!

Ich habe meinen R50/2 Motor auf den einer R60/2 angehoben.
Also Hubraum (495) und Leistung (26) meiner R50/2 sind nun der/die einer R60/2 (595/30).

Die Änderungen am Motor sind hier eigentlich gleich dem Einbau eines
groesseren Motors -- die Motornummer steht ja nicht in den Papieren.

Ich möchte hier fragen wer so etwas schon mal in die Kfz-Papiere seiner BMW
hat eintragen/nachtragen lassen und wie das beim TÜV vonstatten ging.
Hat der TÜV das aus seinen vorliegenden Unterlagen/Daten heraus vorgenommen
oder mussten Unterlagen/Daten vorgelegt werden?

Danke schon mal für Infos und Erfahrungen.

Gruss,  Werner






guest888

Ich habe das mit meiner R51/3 gemacht.
Der TÜV hier in Bonn hatte alle originalen alten Unterlagen zu diesen BMW Modellen. Man sagte mir das sei kein Problem da BMW ja sowieso immer die gleichen Rahmen im "Sinne eines Baukastensystems" mit verschiedenen Motoren versehen hat.
Einzelheiten, mit denen wir den Motor auf rund 32PS "getunt" haben(u.a. R67/3 KW mit 125mm Pleuel; R60/2 Kolben; höhere Verdichtung durch geringes Abfräsen des Blocks unter dem Zylinderfuß)  hatten wir dabei gar nicht erörtert, weil für den TÜV nicht von Interesse.
Eintragung; siehe Foto war hier Routine.
Gruß
Frank

GreenR50

Hallo Frank,

vielen Dank!  Das ist gut zu wissen.

Danke auch für das Bild und die kleinen Infos zu Deinen Motoränderungen.
Perfekt. Interessant. Hilft mir sehr und ist erfreulich zu hören und zu lesen.

Vielleicht noch....  Ich war vor kurzem beim TÜV (Dieburg) und wollte diese
500->600 auch gleich eintragen lassen. 
Man wollte aber vom Hersteller eine Unbenklichkeitsbescheinigung,
Teilenummer(n) und die Gräuschemission.

Es ist wichtig zu wissen das es auch einfacher geht.

Nochmal: Vielen Dank!

Gruss,
Werner

GreenR50


Für die Eintragung der Motoränderung 50/2 -> 60/2 habe ich nun von
"BMW Group Clasic"  Unterlagen für den TÜV bekommen.

Dokument:  "Zusammenstellung der freigegebenen Umrüstungen".

Ich frage mich nun ob es genügen wird dem TÜV zu sagen: "Es ist (nun) ein 60/2 Motor (600/30)"
Könnte es nicht sein das man einen Beiweis verlangt?  Einen Beweis das es genaus so ein Motor ist
mit genau dieser Leistung?

Werner

Heiko

Hi,

frage doch einfach deinen TÜV... dürfte hilfreicher sein als unser müsste, könnte, war bei mir so und so.  ;)


Heiko
"Mitarbeiter der RGK-Redaktion"

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