Beitrag inkl. Anworten zu: "Anhaengerbetrieb"



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Wo1
(Eingetragener Nutzer)



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Anhaenger an R 25/0

Hallo, Leute,
ich habe meine /0 mit einem Steib LS 200 und mit einem Haenger der Deutschen Bundespost erworben, der Vorbeseitzer sagte mir, dass der Haenger sozusagen zulassungsfrei mit einer Kopie des nummernschildes gefahren werden kann. Zum Haenger gibt es keinen Brief, und wie auch der Seitenwagen ist er nicht eingetragen. Wer kann dazu was sagen??
Danke Wolfgang.

12.03.02, 21:19 Uhr
 
 
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Wolfgang
(Eingetragener Nutzer)



(98 Beitr., 90 Antw.)
Re: Anhaenger an R 25/0
Re: Anhaenger an R 25/0   [Wo1, 12.03.02 - 21:19]

Hi Wolf,

nun, fangen wir mal mit dem Beiwagen an. Dieser muss in die Papiere eingetragen werden. Einfach mal beim TUeV nachfragen ob die den so eintragen oder ob die Papiere dazu sehen wollen. Dieses waere z.B. ein Vergleichsmoped wo der Beiwagen eingetragen ist. Hierbei unbedingt darauf achten das du den Eintrag "wahlweise mit Beiwagen" erhaelst. So kannst du jederzeit den Beiwagen mal abschrauben und solo rumfahren.
Zum Anhaenger weiss ich nun leider nicht ganz genau Bescheid. Doch das gleiche Kennzeichen wie die Zugmaschine zu benutzen erinnert mich schon stark an den landwirtschaftlichen Verkehr. Doch hier ist bei 25 bzw 40 km/h mit Sicherheit Schluss.

Gruss

Wolfgang


14.03.02, 17:47 Uhr
 
 
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