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Beitrag inkl. Anworten zu: "Anhängerbetrieb"



Beitrag
Wo1
(Eingetragener Nutzer)



(2 Beitr., 0 Antw.)
Überschrift: Anhänger an R 25/0

Hallo, Leute,
ich habe meine /0 mit einem Steib LS 200 und mit einem Hänger der Deutschen Bundespost erworben, der Vorbeseitzer sagte mir, daß der Hänger sozusagen zulassungsfrei mit einer Kopie des nummernschildes gefahren werden kann. Zum Hänger gibt es keinen Brief, und wie auch der Seitenwagen ist er nicht eingetragen. Wer kann dazu was sagen??
Danke Wolfgang.

12.03.02, 21:19 Uhr
 
 
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Wolfgang
(Eingetragener Nutzer)



(98 Beitr., 90 Antw.)
Überschrift: Re: Anhänger an R 25/0
Re: Anhänger an R 25/0   [Wo1, 12.03.02 - 21:19]

Hi Wolf,

nun, fangen wir mal mit dem Beiwagen an. Dieser muss in die Papiere eingetragen werden. Einfach mal beim TÜV nachfragen ob die den so eintragen oder ob die Papiere dazu sehen wollen. Dieses wäre z.B. ein Vergleichsmoped wo der Beiwagen eingetragen ist. Hierbei unbedingt darauf achten das du den Eintrag "wahlweise mit Beiwagen" erhälst. So kannst du jederzeit den Beiwagen mal abschrauben und solo rumfahren.
Zum Anhänger weiss ich nun leider nicht ganz genau Bescheid. Doch das gleiche Kennzeichen wie die Zugmaschine zu benutzen erinnert mich schon stark an den landwirtschaftlichen Verkehr. Doch hier ist bei 25 bzw 40 km/h mit Sicherheit Schluss.

Gruß

Wolfgang


14.03.02, 17:47 Uhr
 
 
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